Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Übersetzungsbüro Jutta Mansutti und seinen Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte.

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallengelassen, wenn nicht binnen drei Tagen ein schriftlicher der nicht anzuerkennende Bedingung nach Art und Umfang genau bezeichnender Widerspruch beim Übersetzungsbüro Jutta Mansutti (nachfolgend „Übersetzer“) eingeht.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrages

  1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

  1. Stilfragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig, d. h. spätestens bei Auftragsvergabe, über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.). Der Auftraggeber benennt die Zielsprache, die Thematik, das Fachgebiet, die Textmenge und gegebenenfalls besondere Wünsche bezüglich der Terminologie. Der gewünschte Liefertermin und der Verwendungszweck der Übersetzung sind anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

  1. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.).

  1. Zur entsprechenden Übersetzung der Abkürzungen ist der Übersetzer nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen.

  1. Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann dem Übersetzer keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird.

  1. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Ausführung und Mängelbeseitigung

  1. Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend.

  1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Der Übersetzer behält sich bei Unklarheiten im Urtext vor, beim Auftraggeber rückzufragen.

  1. Der Übersetzer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern er dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet er nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist oder mit dem der Übersetzer bzw. ihm bekannte Firmen oder andere Übersetzer bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Übersetzer (Übersetzungsbüro Jutta Mansutti) und dem Auftraggeber. Ein Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Übersetzer eingesetzten Dritten bedarf der vorherigen Einwilligung.

  1. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

  1. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

  1. Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen und die Übersetzung gilt als abgenommen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten beim Übersetzer eingegangen ist.

  1. Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

5. Haftung

  1. Der Übersetzer haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Wird der Übersetzer aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber den Übersetzer in vollem Umfang von der Haftung frei.

  1. Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von dem Büro nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen ist der Übersetzer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb, insbesondere der Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise eingestellt oder eingeschränkt wird.

  1. Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Um ein Infektionsrisiko zu vermeiden, nutzt der Übersetzer regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Software und empfiehlt dies auch seinen Kunden. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail, Online-Plattformen oder jegliche andere Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

  1. Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist außer bei Originalurkunden ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

  1. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet der Übersetzer nicht.

  1. Die Haftung des Übersetzers kann die Höhe der vereinbarten Vergütung (Rechnungsbetrag) nicht übersteigen.

6. Berufsgeheimnis/Vertraulichkeit

  1. Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

  2. Der Übersetzer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

  3. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.

  1. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, dem Übersetzer und möglichen Erfüllungsgehilfen kann der Übersetzer einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

7. Vergütung und Grundlage der Berechnung

  1. Der Umfang der Übersetzung wird entweder pro Wort oder anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Anschläge auf der Tastatur, d. h. Schriftzeichen plus Leerzeichen.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Übersetzer dem Auftraggeber das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung der Übersetzung in Rechnung. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung per Überweisung fällig. Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungsdatum, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Verzugsfall ist der Übersetzer unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen und Provisionen gemäß den üblichen Sätzen deutscher Banken für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

  3. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangt werden.

  4. In begründeten Fällen kann der Übersetzer die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Ist der Kunde mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem Übersetzer Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können (z. B. gerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Urteile, Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), kann der Übersetzer jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen, sowie gestundete Forderungen und/oder hereingenommene Wechsel unbeschadet der Laufzeit sofort fällig stellen.

  5. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

  6. Die Preise verstehen sich in €, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen außerhalb der EU sind mehrwertsteuerfrei. Lieferungen in EU-Länder sind mehrwertsteuerfrei, falls dem Übersetzer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt.

 

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Recht zur Nutzung der Übersetzung. Sofern die Übersetzung für einen Dritten erfolgt ist, behält sich der Übersetzer das Recht vor, diesen Dritten auf die offenstehende Forderung des Übersetzers und die daraus resultierende Unrechtmäßigkeit der Verwendung der Übersetzung hinzuweisen und eventuell von diesem die Begleichung der ausstehenden Beträge sowie die dem Übersetzer in Verbindung damit entstandenen Kosten zu verlangen.

  2. Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht an der Übersetzung vor.

9. Vertragskündigung

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

10. Anwendbares Recht

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers, 72760 Reutlingen, Deutschland.

11. Schlussbestimmung

  1. Im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften ist der Übersetzer berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern.

  2. Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige bzw. unwirksame Bedingung ist vielmehr einvernehmlich in einer Weise zu ergänzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.